Einschreibung

Neueinschreibungen sind grundsätzlich nur zum Wintersemester möglich. Eine Ausnahme besteht für diejenigen Interessierten, die bereits an anderen Universitäten in Politikwissenschaft oder verwandten einschlägigen Studiengängen immatrikuliert waren oder sind und dort bereits Studienleistungen erbracht haben. Sie können durch einen formlosen Antrag die Aufnahme des Studiums zum Sommersemester beantragen.

Für Studierende mit Hochschulzugangsberechtigung findet die Einschreibung für das Wintersemester im Zeitraum zwischen der zweiten Septemberhälfte und der ersten Oktoberhälfte eines jeden Jahres statt. Sie muss persönlich in der Studentenkanzlei erfolgen.

Studierende ohne Hochschulzugangsberechtigung müssen sich vor dem Grundstudium einer Aufnahmeprüfung unterziehen. Die Meldefrist für die Aufnahmeprüfung ist zwischen Ende September und Anfang Oktober. Die Aufnahmeprüfung findet im Laufe des Oktobers statt. Die Einschreibung erfolgt Ende Oktober nach bestandener Aufnahmeprüfung.

Das Studium an der Hochschule unterliegt derzeit keinen Zulassungsbeschränkungen ("numerus clausus"). Eine Bewerbung vor der Einschreibung oder eine Beachtung der Fristen der "Zentralen Vergabestelle für Studienplätze" (ZVS) ist daher nicht erforderlich.

Die für die Einschreibung pro Semester zu entrichtenden Gebühren betragen derzeit insgesamt 292 Euro. Diese setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • 200 Euro Studienbeitrag,
  • 50 Euro Verwaltungskostenbetrag,
  • 42 Euro Studentenwerksbeitrag.

Für die Ersteinschreibung wird zudem eine einmalige Gebühr von 15 Euro erhoben.

Die genauen Termine für die Einschreibung bzw. die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung finden sich im Merkblatt "Einschreibung" unter Download.

Interessierte und Studierende können sich mit Fragen aller Art an die Studienberatung wenden (siehe Schwarzes Brett).

 

Bankverbindungen für Einschreibung und Rückmeldung:

HypoVereinsbank München, Kto.-Nr.: 66 16 275 (BLZ: 700 202 70)
Postbank München, Kto.-Nr.: 69 90 805 (BLZ: 700 100 80)

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