Struktur

Hochschulleitung

Die Hochschule für Politik ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besitzt als solche das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze. Ihre Aufgaben und Befugnisse erfüllt sie durch besondere Amtsträger und Einrichtungen. Dazu zählen das Amt des Rektors sowie die beiden kollegialen Hochschulorgane Senat und Kuratorium. Der Syndikus schließlich hat eine Doppelfunktion: Als Organ der Hochschule wirkt er an der Hochschulleitung mit und vertritt den Rektor bzw. den Prorektor im Verhinderungsfall, als Leiter der Hochschulverwaltung übt er die Kanzlerfunktion aus.

Der Rektor leitet die Hochschule und vertritt sie. Er führt die laufenden Geschäfte und vollzieht die Beschlüsse der Kollegialorgane. In unaufschiebbaren Angelegenheiten trifft er die unerlässlichen Entscheidungen und Maßnahmen. Der Rektor ist Vorsitzender des Senats; er beruft die Senatssitzungen ein und leitet sie. Er hat das Recht, an den Sitzungen aller Gremien mit beratender Stimme teilzunehmen. Im Hochschulbereich übt er das Hausrecht aus. Auf Vorschlag des Syndikus stellt er das Verwaltungspersonal der Hochschule ein. Er wird für die Dauer von vier Jahren vom Senat gewählt; seine Wahl bedarf der Bestätigung durch das Kuratorium. Der Rektor muss Professor sein und dem Lehrkörper der Hochschule seit mindestens drei Jahren angehören. Seit 2002 hat Prof. Dr. iur. Peter Cornelius Mayer-Tasch das Amt des Rektors inne.

Im Fall seiner Verhinderung oder im Rahmen einer einvernehmlichen Arbeitsteilung wird der Rektor durch den Prorektor vertreten, der in diesem Fall alle dem Rektor zustehenden Befugnisse ausübt. Beide Amtsträger sind nebenamtlich tätig. Gewählt wird der Prorektor durch den Senat (ebenfalls für die Dauer von vier Jahren); seine Wahl bedarf der Bestätigung durch das Kuratorium. Der Prorektor gehört Kraft seines Amtes dem Senat der Hochschule an; er ist dessen stellvertretender Vorsitzender. Voraussetzung auch seiner Wahl ist die Zugehörigkeit zum Lehrkörper der Hochschule seit mindestens drei Jahren. Seit dem Jahr 2005 wird das Amt des Prorektors von Prof. Dr. iur. Rupert Stettner wahrgenommen.

Der Senat wählt den Rektor und den Prorektor, bestellt und entlässt im Einvernehmen mit dem Kuratorium den Syndikus, beschließt im Einvernehmen mit der Universität München die Grundordnung, erlässt hochschulinterne Rechtsvorschriften, verabschiedet das jeweilige Semester-Lehrprogramm, beruft die Mitglieder des Lehrkörpers und vergibt Forschungsaufträge. Er besteht aus dem Rektor, dem Prorektor und dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die Diplomprüfung als Amtsmitglieder sowie acht Angehörigen des Lehrkörpers der Hochschule und drei studentischen Vertretern als gewählten Mitgliedern. Außerdem müssen vier vom Senat der Ludwig-Maximilians-Universität zu benennende Professoren dem Senat der Hochschule angehören. Der Senat wird alle zwei Jahre neu gewählt.

Das Kuratorium dient vorrangig der Pflege der Beziehungen zwischen Hochschule und Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Neben dem Rektor und Prorektor der Hochschule gehören dem Kuratorium der Rektor der Universität München, ein Vertreter des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München, der Intendant des Bayerischen Rundfunks und je ein Mitglied der im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen als "geborene" sowie zehn weitere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens als kooptierte Mitglieder an. Vorsitzender des Kuratoriums ist seit 1998 Dr. Jürgen Böddrich, stellvertretender Vorsitzender Dr. Dieter Soltmann.

 

Hochschulverwaltung

Für die Durchführung ihrer Aufgaben steht der Hochschule ein fester Mitarbeiterstab zur Verfügung. Die Leitung der Verwaltung obliegt dem Syndikus der Hochschule, der im Verhinderungsfalle durch die Leiterin der Prüfungskanzlei vertreten wird.

Der Syndikus ist im Gegensatz zu Rektor und Prorektor hauptamtlich tätig. Er hat das Recht, an allen Gremiensitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen. Dem Rektor und dem Prorektor steht er bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Seite. Ist der Rektor verhindert, so vertritt ihn der Syndikus in allen Rechts-, Verwaltungs-, Haushalts- und Personalangelegenheiten; in allen übrigen Fällen geht die Vertretung des Rektors auf ihn über, wenn der Prorektor diese nicht wahrnehmen kann. Zusätzlich zu seiner Mitwirkung an der Hochschulleitung steht der Syndikus an der Spitze der Hochschulverwaltung (Kanzlerfunktion); er ist auch Beauftragter für den Hochschulhaushalt. Die Gesamtheit der die Organisation der Hochschule betreffenden Aufgaben, wie z.B. die Vorbereitung der Gremiensitzungen, die Aufstellung des Hochschulhaushaltes und dessen Überwachung sowie die Bewirtschaftung der Haushalts- einschließlich der Forschungsmittel, fallen ebenso in seinen Zuständigkeitsbereich wie die verantwortliche Leitung der Arbeiten des Hochschulpersonals. Dem Syndikus obliegt zudem in erheblichem Umfang die Wahrnehmung von Organisationsaufgaben im wissenschaftlichen Bereich, die sonst üblicherweise in die Zuständigkeit anderer Hochschulorgane oder -gremien fallen. Im Zusammenwirken mit den Lehrbereichsvertretern legt er das Lehrprogramm eines jeden Semesters fest. Außerdem wirkt er an Entwürfen und Änderungen von Hochschulsatzungen und -ordnungen mit. Insgesamt nimmt der Syndikus eine historisch begründete Sonderstellung ein, die das - für die HfP unmittelbar nicht geltende - Bayerische Hochschulgesetz in dieser Form einem Hochschulkanzler sonst nicht zuerkennt. Seit 1983 ist Elmar R. Schiecke Syndikus der Hochschule.

Das Aufgabenspektrum der Prüfungskanzlei erstreckt sich auf das gesamte Prüfungswesen. Die Prüfungskanzlei ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der an der Hochschule regelmäßig abgehaltenen Aufnahmeprüfungen, Abschlussprüfungen nach dem Grundstudium, Zusatzprüfungen, Diplom-Vorprüfungen und Diplomprüfungen. Auch die Vorbereitungen für das "Rigorosum" und die "Disputation" im Rahmen der Promotion fallen in den Zuständigkeitsbereich der Prüfungskanzlei. Zu diesem Zweck ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit und in den einzelnen Prüfungsgremien ebenso erforderlich wie der permanente Austausch mit ihren Vorsitzenden. Zu den Aufgaben der Leiterin der Prüfungskanzlei zählen die Überprüfung der Leistungsnachweise auf Anerkennung, die von den Studierenden anderer in- und ausländischer Hochschuleinrichtungen und Universitäten erworben wurden, die Prüfung diverser Anträge der Studierenden sowie die Untersuchung der Qualität der verschiedenen Schul- und Hochschulzeugnisse im Hinblick auf die Hochschulzugangsberechtigung. Außerdem pflegt die Leiterin der Prüfungskanzlei im Vorfeld der verschiedenen Prüfungen einen intensiven Austausch mit den Dozentinnen und Dozenten der Hochschule, um die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen sicherzustellen. Zusätzlich zur Beantwortung vielfältiger Einzelfragen während der üblichen Öffnungszeiten durch Mitarbeiter der Prüfungskanzlei bietet ihre Leiterin auch eine Studienberatung für die Diskussion spezifischer Fragen an (für Termine siehe Schwarzes Brett). Schließlich fallen in den Aufgabenbereich der Prüfungskanzlei auch die Vorbereitung von Kooperationsseminaren mit Trägern anderer Bildungseinrichtungen sowie die Planung wissenschaftlicher Exkursionen im In- und Ausland. Seit dem Jahr 1991 ist Dipl.-Kffr. Michaela Scheicher Leiterin der Prüfungskanzlei.

Die Studentenkanzlei ist für die Studierenden häufig die erste Anlaufstelle. Zu ihrem Aufgabenspektrum gehören die Einschreibung zum Studium, die jedes Semester zu wiederholende Rückmeldung, die am Ende des Studiums stehende Exmatrikulation, die Bestätigung des Studentenstatus, die Kontrolle der Belegungen im Studienbuch sowie die Führung zahlreicher (Seminar- und sonstiger Veranstaltungs-)Listen. Während der Vorlesungszeiten ist die Studentenkanzlei Montag bis Freitag von 9.00 Uhr morgens bis 21.00 Uhr abends geöffnet.

Drucken